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Für wen kommt die Laser Therapie in Frage?

Geeignet ist die Laseroperation bei:

Brillen- oder Kontaktlinsen- Unverträglichkeit oder anderen Gründen, die gegen das Tragen von Kontaktlinsen oder Brillen sprechen

bei Beeinträchtigungen durch das Tragen von Brillen oder Kontaktlinsen.
Patienten mit -1,5 bis -6 Dioptrien haben sehr gute Chancen, nach der Excimer-Laser-Behandlung ohne Fernbrille auszukommen.
Patienten mit Werten zwischen -6,0 und -9,0 dpt. haben ebenfalls gute Aussichten auf eine weitgehende Korrektur, wobei das Endergebnis etwas größeren Schwankungen unterliegt, also ggf. eine Brille z.B. zum Autofahren erforderlich sein kann.

Für wen ist die Behandlung nicht geeignet?


Wesentlich ist immer die Voruntersuchung und das persönliche Gespräch bezüglich Ihrer Erwartungen und Augensituation. Generell abgeraten werden muß in folgenden Fällen:

Herzschrittmacher-Träger sollten sich einer Behandlung nicht unterziehen, da die elektromagnetische Abstrahlung des Laser-Gerätes bei Schrittmachern Störungen hervorrufen kann.

Jugendliche und junge Erwachsene unter 20 Jahren sollten sich noch nicht operieren lassen, da das Wachstum des Auges noch nicht abgeschlossen ist.

Patienten mit Erkrankungen aus dem
  
  LASER (LASIK)


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Bei Weitsichtigkeit sollte oberhalb von ca +4,0 dpt. eine sorgfältige Abwägung der Möglichkeiten vorgenommen werden.
Wichtig ist die Tatsache, daß die ca ab dem 45. Lebensjahr eintretende Alterssichtigkeit durch die Operation nicht beeinflusst wird.
Eine Lesebrille bleibt dann für den Nahbereich erforderlich.

Wenn Sie Interesse an einer Chance für ein Leben ohne Brille haben wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Erst die sorgfältige Untersuchung und Beratung kann die für Sie richtige Operationsmethode ergeben; jeder Eingriff ist eine individuell auf Sie abgestimmte "Maßarbeit".

Wir operieren nach den Richtlinien der "Kommission für refraktive Chirurgie", einem Gremium des "Berufsverbandes der Augenärzte (BVA) " und der "Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) ".
rheumatischen Formenkreis, Diabetes und Gicht, Neurodermitis sowie Tendenz zur starken Narbenbildung sollten ebenfalls nicht mit dem Excimer Laser operiert werden. Während der Schwangerschaft sollte natürlich auf eine nicht unbedingt erforderliche Operation verzichtet werden.

Fehlsichtige, deren Augenwerte sich in den letzten beiden Jahren noch deutlich verändert haben, sollten eine Stabilisierung der Werte abwarten.

Patienten mit Grauem Star (Cataract) sollten nicht mit dem Excimer Laser operiert werden, da die Fehlsichtigkeit im Rahmen der Cataract OP mit behoben werden kann bzw. eine weitere Korrektur erst nach Abheilung der Cat. OP vorgenommen werden sollte.

Patienten mit Keratokonus (krankhafter Hornhautverwölbung und -verdünnung) dürfen auf keinen Fall mit dem Excimer Laser behandelt werden.


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